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Steuer funktionier immer gleich

Es gibt die drei große "E" in der Steuer:

Einnahmen - Einkünfte - Einkommen

 

Man rechnet die Einnahmen (z.B. der Bruttolohn) gegen die Ausgaben (z.B. die Sozialversicherung) und schon sind die Einkünfte berechnet. Die Einkünfte sind grob genommen der Gewinn. Der Gewinn wird im Normalfall besteuert.

 

Aber man versteuert nicht die Einkünfte sondern das Einkommen:

Der Gesetzgeber hat angeordnet, dass gewisse Privatausgaben in der Steuer abzugsfähig sind.  Das sind die Sonderausgaben und die aussergewöhnlichen Belastungen, die eigentlich reine Privatausgaben sind. Wenn diese beiden Posten abgezogen sind, kommt man zum Einkommen. Nachdem auch die abzugsfähigen Privatausgaben abgezogen sind wird das Einkommen mit dem Tarif besteuert.

 

Daher habe ich gleich einen Link zum Behindertenpass und zum Pflegegeldantrageingebaut. Denn ein Antrag auf Pflegegeld bescheinigt immer, dass man eine Behinderung hat. Hat man einen Antrag auf eine Behinderung gestellt, reichen 25% an Behinderung aus, um die Kosten für Hilfs- und Heilmittel als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt eintragen zu können.