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Selbstverständlich können Sie Sonderausgaben und Werbungskosten von der Steuer absetzen,  aber ich behandle hier nur die aussergewöhnlichen Belastungen. 

Meine Homepage widmet sich nur den aussergewöhnlichen Belastungen wie  Pflegekosten und Behindertenaufwendungen.  

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aussergewöhnliche Belastungen
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Grundsätzliches zur Steuerbrechnung bei aussergewöhnlichen Belastungen