- Allerdings erkennt der Fiskus nicht alles an, was der Gesundheit zuträglich sein könnte. So laufen etwa Fitnesstraining, Saunabesuche oder auch Musiktherapie unter dem Etikett Privatvergnügen. Absetzbar sind dagegen nicht nur Heil- und Hilfsmittel, sondern auch diverse Therapien.
- Das gilt etwa für Massagen, Krankengymnastik, Fango oder Ergotherapie, aber auch für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen oder Pflegemittel. Für nicht rezeptpflichtige Medikamente braucht man aber weiterhin eine ärztliche Verschreibung.
- Ich rate Ihnen, die Gesundheitsausgaben dieses Jahres zusammenzurechnen. Liegen die Aufwendungen knapp unter dem Eigenanteil bzw. Selbstbehalt kann es sinnvoll sein, etwa eine neue Brille noch in diesem Jahr anzuschaffen und das Finanzamt so an den Gesamtkosten zu beteiligen. Wer die Belastungsgrenze in keinem Fall mehr erreicht, sollte sich noch Zeit lassen. Vielleicht wird der Eigenanteil ja im nächsten Jahr überschritten.

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