Krankheitskosten · 11. Februar 2026 Künstliche Befruchtung absetzbar Die Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn diese gemäß § 2 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zulässig ist. tagPlaceholderTags: Kommentar schreiben Kommentare: 0
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