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Krankheitskosten "Essen auf Rädern" - keine außerwöhnliche Belastung

Keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung.

Es ist keineswegs außergewöhnlich, Mahlzeiten außerhalb des Hauses in Gaststätten einzunehmen. Werden in einem Gasthaus zubereitete Speisen nicht im Gasthaus, sondern unter Inanspruchnahme eines Dienstes "Essen auf Rädern" zu Hause konsumiert, bilden die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls keinen behinderungsbedingten Mehraufwand. 

VwGH 15.9.2016, Ro 2015/15/009

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